Ansprechpartner für Engagement und Erbschaften,
Heinz Sielmann Stiftung
Fachanwältin für Erbrecht und Notarin,
Lampe legal Anwaltsgesellschaft und Notare
Die Heinz Sielmann Stiftung fördert Naturschutz und Naturerleben – besonders für Kinder – und setzt sich für die Bewahrung der bedrohten Artenvielfalt ein. Durch Förderungen wie Spenden, Erbschaften, Vermächtnisse und weitere Formen des Engagements werden unter anderem wertvolle Lebensräume geschützt.
Auf Grund des oft engen und freundschaftlichen Zusammenwirkens von Förderern und der Heinz Sielmann Stiftung werden in persönlichen Gesprächen zu Zukunftsthemen immer wieder Fragen wie: „Wer entscheidet bei einem plötzlichen schweren Unfall über mich und über lebensverlängernde Maßnahmen?“ oder „Wie möchte ich behandelt werden, wenn ich ein medizinischer Notfall bin?“ an uns herangetragen.
Um Ihr Selbstbestimmungsrecht zu wahren und Ihren Angehörigen einen Leitfaden für die schwere Zeit an die Hand zu geben, haben Sie verschiedene Optionen, zu denen die Vorsorgevollmacht und die Patientenverfügung gehören. Unsere Vortragsreihe ermöglicht es Interessierten, offene Fragen zu klären und Unsicherheiten abzubauen. In diesem Vortrag erläutert Rechtsanwältin und Notarin Eliane Maria Krüger die unterschiedlichen Vorsorge-Möglichkeiten und erläutert die Unterschiede zwischen der Patientenverfügung und der Vorsorgevollmacht.
Ihre Fragen sind herzlich willkommen.
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